Welche Art von Schreiben haben Sie erhalten?
Zahlungs- oder Einmalzahlungsaufforderung
Bei Überweisung informiert der Beitragsservice über Betrag und Fälligkeit. Seit 2025 wird schrittweise auf eine Einmalzahlungsaufforderung umgestellt: Sie nennt wiederkehrende Zahlungstermine, ohne dass vor jedem Termin ein neues Schreiben verschickt wird.
Festsetzungsbescheid
Bei Zahlungsrückständen kann ein Festsetzungsbescheid folgen. Prüfen Sie Zeitraum, Betrag, Beitragsnummer und die Rechtsbehelfsbelehrung im Original.
Mahnung
Eine Mahnung kann auf bereits festgesetzte Rückstände folgen. Vergleichen Sie den genannten Betrag mit früheren Bescheiden und eigenen Zahlungen.
Diese Angaben sollten Sie markieren
- 9-stellige Beitragsnummer
- betroffener Zeitraum
- genannte Zahlungstermine
- offener Betrag
- bereits geleistete Zahlungen
- Hinweise zu Widerspruch, Befreiung oder Ermäßigung
Wenn Sie bereits gezahlt haben
Vergleichen Sie Zahlungsdatum, Betrag und Beitragsnummer mit dem Schreiben. Als Zahlungsnachweis nennt der Beitragsservice den Kontoauszug. Übermitteln Sie nur den für die Klärung nötigen Ausschnitt und nutzen Sie den offiziellen Kontaktweg.
Befreiung wird nicht automatisch erteilt
Wer die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung erfüllt, muss diese beantragen und entsprechende Nachweise einreichen. Prüfen Sie den bewilligten Zeitraum und verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine Befreiung automatisch verlängert wird.
Häufige Fehler
- eine Einmalzahlungsaufforderung wie eine einmalige Rechnung behandeln
- Beitragsnummer bei einer Überweisung falsch oder gar nicht angeben
- eine Befreiung als automatisch voraussetzen
- bei einem Festsetzungsbescheid die Rechtsbehelfsbelehrung übersehen
Aktuelle Informationen finden Sie direkt beim Beitragsservice sowie auf der Seite zur Einmalzahlungsaufforderung.
Mit Briefly weiterarbeiten
Sie können den Text Ihres Schreibens in Briefly erklären lassen oder eine sachliche Antwort vorbereiten. Vergleichen Sie das Ergebnis anschließend mit dem Original und ergänzen Sie nur Angaben, die Sie selbst geprüft haben.
Briefly öffnen →Aktualisiert: 16. September 2026. Redaktioneller Inhalt von Briefly.